Freie Bürgerliste Ingelheim e. V.

 

1. Vorsitzender

Hans-Werner Klose

 

Brüder-Grimm-Straße 44

55218 Ingelheim am Rhein

Telefon (06132) 8221

 

mail@fb-ingelheim.de

 

 

Anfragen und Anträge an die Stadtverwaltung

14.01.13   Anfrage – Rechte der Ratsmitglieder

Sehr geehrter Herr Claus,

 

ich bitte um Ihre Stellungnahme in der nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates zu folgendem Sachverhalt.

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2012 habe ich für die Freie Bürgerliste Ingelheim beantragt, drei Punkte in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu behandeln. Mit Schreiben vom 7. Januar 2013 haben Sie mit mitgeteilt, dass zu diesen drei Themen eine andere Vorgehensweise vereinbart sei.

Bezüglich der drei beantragten Punkte möchte ich auf Folgendes hinweisen:

 

1. Bolzplatzbeläge

Auf Antrag der FBI war dieses Thema am 27.11.2012 auf der Tagesordnung des Bau- und Planungsausschuss. Die Verschiebung dieses Punktes haben Sie an diesem Tag damit begründet (nicht im Protokoll vermerkt), dass kein Sachbearbeiter der Verwaltung an diesem Abend Zeit hatte, um die Beratung zu begleiten.

 

2. LED Umrüstung auch während der Unterhaltsmaßnahmen zur Straßenbeleuchtung

Bei der Verweisung unseres Antrages in der Stadtratssitzung am 10.12.2012 haben Sie zugesagt, diesen Punkt zeitnah im Bau- und Planungsausschuss zu behandeln (siehe Protokoll der Sitzung).

 

3. Aussegnungshalle Frei-Weinheim

Die Verwaltung hat am 27.11.2012 mitgeteilt, dass die Schlussrechnung „in diesem Jahr“ fertiggestellt sein wird, was aber nicht protokoliert wurde.

Da der Bau- und Planungsausschuss sich nicht hauptsächlich mit den Finanzen beschäftigt und es sich bei meinem Antrag um Abweichungen der Bauausführung von einem beschlossenen Gesamtprojekt handelt, ist das Fehlen der letzen Rechnung kein Problem.

 

Ich bitte Sie um die Beantwortung der folgenden Frage:

1. Nach § 46 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 34 Abs. 5 kann eine Fraktion beantragen, dass bestimmte Sachverhalte in der nächsten Sitzung in einem Tagesordnungspunkt behandelt werden.

Mit Ihrer Ablehnung vom 7. Januar 2013 haben Sie der Vorgabe des Gesetzes nicht entsprochen. Ich bitte um eine Begründung, wieso diese Regelung in den genannten Punkten abgelehnt wurde.

 

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Weitzel