Freie Bürgerliste Ingelheim e. V.

 

1. Vorsitzender

Hans-Werner Klose

 

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55218 Ingelheim am Rhein

Telefon (06132) 8221

 

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Anfragen und Anträge an die Stadtverwaltung

19.06.2014    Anfrage – Einrichtung einer Spielhalle neben der Shell-  
                                       Tankstelle

Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz vom 01. Juli 2012

Einrichtung einer Spielhalle neben der Shell-Tankstelle

 

 

Sehr geehrter Herr Claus,

 

ich bitte Sie die Fragen zum folgenden Sachverhalt in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu beantworten:

 

In der Allgemeinen Zeitung vom 13. Juni 2014 wurde unter der Überschrift „Spielhalle im zweiten Anlauf“ darüber berichtet, dass die Firma Löwen Play im alten China Restaurant neben der Shell Tankstelle ein Casino mit Bistro einrichtet.

 

Unsere Fragen hierzu:

 

1. Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach dem Landesglückspielgesetz?

 

2. Im Landesglückspielgesetz steht die folgende Forderung:

    Die Spielhalle muss einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer Einrichtung, die
    überwiegend von Minderjährigen besucht wird, aufweisen.“ Nach unserer Einschätzung wird diese
    Entfernung zum Schulgelände (Sporthalle der IGS und Grundschule Theodor-Heuss-Schule)
    unterschritten.


    Wurde dies von der Verwaltung geprüft und wie groß ist die Entfernung?

 

3. Gilt die Entfernungsregelung bei Überschreitung von Gemeindegrenzen nicht?

 

4. Falls die Entfernung unterschritten ist, welchen Einfluss hat die Stadtverwaltung auf die Erteilung der
   Genehmigung?

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Wolfgang Weitzel