19.06.2014 Anfrage – Einrichtung einer Spielhalle neben der Shell- Tankstelle
Landesglücksspielgesetz Rheinland-Pfalz vom 01. Juli 2012
Einrichtung einer Spielhalle neben der Shell-Tankstelle
Sehr geehrter Herr Claus,
ich bitte Sie die Fragen zum folgenden Sachverhalt in der nächsten Sitzung des Stadtrates zu beantworten:
In der Allgemeinen Zeitung vom 13. Juni 2014 wurde unter der Überschrift „Spielhalle im zweiten Anlauf“ darüber berichtet, dass die Firma Löwen Play im alten China Restaurant neben der Shell Tankstelle ein Casino mit Bistro einrichtet.
Unsere Fragen hierzu:
1. Welche Behörde ist zuständig für die Erteilung der Genehmigung nach dem Landesglückspielgesetz?
2. Im Landesglückspielgesetz steht die folgende Forderung:
Die Spielhalle muss einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer Einrichtung, die überwiegend von Minderjährigen besucht wird, aufweisen.“ Nach unserer Einschätzung wird diese Entfernung zum Schulgelände (Sporthalle der IGS und Grundschule Theodor-Heuss-Schule) unterschritten.
Wurde dies von der Verwaltung geprüft und wie groß ist die Entfernung?
3. Gilt die Entfernungsregelung bei Überschreitung von Gemeindegrenzen nicht?
4. Falls die Entfernung unterschritten ist, welchen Einfluss hat die Stadtverwaltung auf die Erteilung der Genehmigung?